Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Galabau Grünfuchs. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da sie die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung bilden.

§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Galabau Grünfuchs (Domenik Schatte) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Garten- und Landschaftsbauarbeiten sowie Maler- und Instandsetzungsarbeiten.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage verbindlich.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

§ 3 Ausführung und Termine
Ausführungstermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin schriftlich vereinbart wurden.
Bei witterungsbedingten Hindernissen (z.B. Frost, Starkregen, Hitze), die eine fachgerechte Ausführung nach DIN-Vorgaben gefährden, verlängern sich die Ausführungsfristen um die Dauer der Unterbrechung.
Der Auftraggeber hat für die freie Zufahrt zur Baustelle sowie für die Bereitstellung von Wasser und Strom in zumutbarem Umfang kostenlos zu sorgen.

§ 4 Mitwirkungspflichten und Haftungsausschluss
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Baubeginn unaufgefordert über die Lage aller unterirdischen Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation) zu informieren.
Für Schäden an Leitungen, deren Lage dem Auftragnehmer nicht schriftlich mitgeteilt wurde oder die aus bauseitigen Plänen nicht ersichtlich waren, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Anzahlungen
Bei Auftragswerten über 2.000,00 € brutto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Bruttosumme zur Material- und Logistikdeckung zu verlangen.
Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder gelieferte Materialien gestellt werden.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug fällig.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Bauvertrag Eigentum von Galabau Grünfuchs.

§ 7 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber das Werk in Gebrauch nimmt (z.B. durch Nutzung des Unterstands oder Bepflanzung) oder wenn er innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung keine wesentlichen Mängel rügt.

§ 8 Unvorhergesehene Erschwernisse
Ergeben sich bei der Ausführung der Arbeiten unvorhersehbare Hindernisse im Boden (z.B. Felsgestein, Fundamentreste, Kontaminationen), die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten auf Basis des tatsächlichen Aufwands gesondert berechnet.

§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach BGB.
Natürliche Veränderungen (z.B. Setzungen bei neuem Boden, Ausblühungen bei Betonsteinen, Haarrisse bei Holz oder WPC-Dehnungen) stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktion und Sicherheit nicht beeinträchtigen.

§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
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